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In der Debatte um Social-Media-Verbote für Minderjährige mangelt es nicht an Meinungen, sehr wohl aber an Einigkeit. Während Erwachsene lautstark darüber debattieren, ob, was, wann und für wen verboten werden soll, bleibt eine Perspektive systematisch außen vor: die der Betroffenen selbst. Dabei lohnt sich der Blick zu den jungen Menschen gerade wegen der Komplexität der Frage.
Die Auswirkungen sozialer Medien auf die psychische Gesundheit Jugendlicher sind gut belegt – besonders in sensiblen Entwicklungsphasen. Genau deshalb ist es notwendig, sich ernsthaft und differenziert mit digitalen Sozialisationsräumen zu befassen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit als jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion hatte ich am 16.02.2026 die Möglichkeit bei einer Gruppe von ca. 15 jungen Menschen (12-17 Jahre alt) ein Meinungsbild einzuholen. Ich habe dieses Meinungsbild dokumentiert und es zeigt, dass sie die Risiken klar beschreiben und die Verantwortlichen präzise benennen können. Und trotzdem sprechen sie sich gegen ein generelles Verbot aus.
Junge Menschen wissen, was mit ihnen passiert und warum:
„Auf einmal bist du in ganz vielen Fake Informationen drin und auf einmal beeinflusst das deine politische Meinung so sehr.“
„TikTok, Instagram und so weiter sind so programmiert worden, dass sie süchtig machen.“
Diese Ehrlichkeit ist bemerkenswert, und sie zeigt, dass Jugendliche das Problem verstehen. Genau deshalb formulieren sie auch eine klare Gegenforderung:
„Ich finde Verbote auch gar nicht sinnig, aber ich glaube, das ist total wichtig besser aufzuklären an Schule.“
„Wenn man es hinkriegt, dass die Plattformen jugendschutzkonform werden, dann bin ich definitiv dafür, dass sie zugänglich gemacht werden.“
Diese Perspektive teilt auch der Landesschüler:innenrat Brandenburg.
Der LSR hat sich dazu vor einigen Wochen zu Wort gemeldet und ein pauschales Verbot kritisiert – mit dem Hinweis, dass Verbote Probleme eher verschieben, statt sie zu lösen, und dass es stattdessen klare Schutzmechanismen und verbindliche Medienbildung braucht.
All diese bemerkenswerten Aussagen sind nicht ‚überraschend reflektiert‘, sie beweisen, dass junge Menschen genauso kompetent sind, wie man es von der Zielgruppe erwarten darf, und deshalb auch konkrete Erwartungen formulieren können. Und genau diesen Erwartungen müssen wir jetzt in den politischen Prozess übersetzen.
Denn wen oder was sollten wir denn regulieren? Nicht die Jugendlichen, sondern die Plattformen und die weltweit agierenden Tech-Konzerne dahinter, die die Nutzung erst zum Risiko machen. Das eigentliche Problem liegt in Geschäftsmodellen, die auf maximale Verweildauer, algorithmische Verstärkung und Datenverwertung ausgerichtet sind, und genau dort müssen Lösungsansätze ansetzen. Sollten Unternehmen den Schutz junger Menschen nicht hinreichend gewährleisten können oder wollen, ist staatliches Eingreifen geboten. Dieses sollte jedoch auf verbindliche Schutzanforderungen an die Plattformen selbst ausgerichtet sein.
Konsequente Umsetzung
Des Weiteren stellt sich die Frage nach der konsequenten Umsetzung: Ein pauschales Verbot lässt sich in der Praxis kaum zuverlässig durchsetzen. Die technischen Möglichkeiten zur Altersverifizierung werden besser, aber es wird immer Schlupflöcher geben. Daran sollten wir erinnern, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Und was würde auf ein solches Verbot folgen? Ohne den gezielten Aufbau digitaler Kompetenzen stehen junge Menschen ab 16 oder 18 Jahren ebenso unvorbereitet in weitgehend unveränderten digitalen Räumen.
Das Problem liegt in der Plattformarchitektur
Entscheidend ist, dass wir Plattformen zu wirksamen Schutzmechanismen verpflichten. Sinnvoller wäre es, Designpflichten als universellen Standard für alle Nutzenden durchzusetzen, um Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen und algorithmisch gesteuerte Feeds zu regulieren. Es kann nicht das Ziel sein, Kinder aus digitalen Räumen zu verbannen, um sie zu schützen. Das hat nichts mit der Realität zu tun. Solche Verbote sind verfassungsrechtlich fragwürdig und auch ihre Wirksamkeit ist nicht belegt. Der Digital Services Act (DSA) bietet den europäischen Rahmen. Er muss endlich konsequent vollzogen werden.
Gleichzeitig gilt: Meinungs- und Informationsfreiheit muss auch für junge Menschen online gelten. Digitale Räume sind heute Kommunikations-, Informations- und Beteiligungsräume. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, diese Räume sicher zu erkunden.
Deshalb fordere ich:
- Verbindliche Beteiligungsstrukturen für junge Menschen: nicht als Anhörung, sondern als verbindlicher Teil des Prozesses
- Gesetzliche Pflicht zu jugendschutzkonformer Plattformarchitektur (standardisiert, nicht optional)
- Digitale Kompetenz muss systematisch gestärkt werden – in der Schule und darüber hinaus. Wir brauchen verlässliche Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und alle, die sich im digitalen Alltag sicher bewegen müssen. Denn digitale Räume sind seit Jahrzehnten Sozialisationsräume: Wer sich dort bewegt, braucht Orientierung und Schutz.
Kinder und Jugendliche haben das Problem verstanden. Sie sind unsere Expert:innen. Jetzt sind endlich Politik und Plattformen dran.

Die Landtagsabgeordnete Annemarie Wolff (SPD) setzt sich aktuell für die umfassende Prüfung eines weiteren Falls im Zuständigkeitsbereich der ABH Uckermark ein.
Nach dem Fall von Asma Qalandari aus Templin steht nun eine weitere drohende Abschiebung eines jungen Menschen im Raum.
„Nach allem, was mir geschildert wurde, handelt es sich um eine 18-jährige junge Frau, die mit ihrer Familie in der Uckermark ein Zuhause gefunden und hier Freundschaften geschlossen hat. Sie ist in die Stadtgesellschaft integriert, spricht unsere Sprache und sieht ihre Zukunft in Brandenburg. Gerade in einer so entscheidenden Lebensphase muss ein solcher Fall von den zuständigen Behörden besonders sorgfältig geprüft werden. Für sie steht nicht nur ein Aufenthaltstitel auf dem Spiel, sondern ihre gesamte Zukunft.“
Wolff hat unmittelbar das Gespräch gesucht und steht im Austausch mit dem jungen Mädchen und zuständigen Stellen.
Sie begrüßt ausdrücklich, dass Landrätin Karina Dörk und Innenminister René Wilke sich der Angelegenheit angenommen und eine erneute Prüfung umgehend veranlasst haben.
„Mir ist bewusst, dass aufenthaltsrechtliche Entscheidungen rechtlich komplex sind. Gleichzeitig erwarte ich, dass alle vorhandenen Ermessensspielräume sorgfältig geprüft werden. Es geht hier um eine junge Frau, die mitten im Abitur steht und deren Lebensplanung klar auf Brandenburg ausgerichtet ist. Für die Uckermark ist sie eine Bereicherung von unschätzbarem Wert. Wir profitieren von ihrer Anwesenheit, von ihrer Energie und von ihrer Zukunft, die sie hier aufbauen will.
Wer von Integration spricht und Leistung erwartet, findet hier einen Lebenslauf, der genau das widerspiegelt. Diese junge Frau hat alles richtig gemacht.“
Wolff betont, dass Verwaltungshandeln rechtsstaatlich erfolgen müsse – aber nicht losgelöst von den realen Lebenssituationen der Betroffenen.
„Aus meiner Sicht stellt der Faktor ‚Integration‘ bei der Durchführung des Asylverfahrens ein wesentliches Abschiebehemmnis dar.
Die Uckermark hat dem Mädchen und ihrer Familie eine Chance gegeben und sie hat diese Chance ausdrücklich genutzt. Wir dürfen nicht zulassen, dass Integration rückgängig gemacht wird. Integration gelingt eben auch dann, wenn wir jungen Menschen Perspektiven eröffnen. Wer hier zur Schule geht, hier sein Abitur macht, hier studieren möchte, verdient eine faire und umfassende Prüfung seines individuellen Falls.“
Die Abgeordnete wird den Vorgang, auch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag weiterhin eng begleiten und setzt auf eine zügige, transparente Klärung im konstruktiven Austausch mit dem Landkreis Uckermark und dem Land Brandenburg.

Die Situation in vielen Kitas ist angespannt. Personalmangel, hohe Belastung für Beschäftigte und gleichzeitig sinkende Kinderzahlen stellen Einrichtungen, Träger und Politik vor große Herausforderungen. Die Anforderungen an Qualität und Betreuung bleiben hoch – während vielerorts Unsicherheit wächst.
Mit der von ver.di organisierten Veranstaltung „Kita in der Krise“ möchten wir gemeinsam hinschauen, analysieren und darüber sprechen, wie gute frühkindliche Bildung auch unter schwierigen Rahmenbedingungen gesichert werden kann.
Im Rathaussaal Angermünde
am 3. März 2026 um 18:00 Uhr.
Nach einer kurzen Begrüßung wird das Buch „Kitakrisenbuch – Systemversagen aufdecken“ vorgestellt.
Dr. Elke Alsago, Mitautorin und Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziales bei ver.di, ordnet die aktuelle Lage in den Kitas ein – insbesondere mit Blick auf Fachkräftemangel, Arbeitsbedingungen, sinkende Kinderzahlen und Fragen der Beschäftigungssicherung.
Im Anschluss diskutiere ich gemeinsam mit:
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Dr. Elke Alsago (ver.di)
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Elske Hildebrandt, MdL, Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Fraktion
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Sybill Radig, Referentin Kinder- und Jugendhilfe, LAG AWO Brandenburg
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sowie Kita-Beschäftigten aus der Praxis
Natürlich ist es mir wichtig, die Perspektiven aus der Praxis ernst zu nehmen und mit meinen KollegInnen politische Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Qualität, gute Arbeitsbedingungen und verlässliche Beschäftigung Priorität haben.
Gemeinsam mit dem Publikum möchten wir darüber sprechen, welche konkreten Schritte jetzt notwendig sind – auf Landesebene und darüber hinaus.
Teilnahme & Anmeldung
Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten.
Für eine bessere Planung bittet ver.di um Anmeldung via fb-c.nob[at]verdi.de
Ich freue mich sehr auf den Austausch und die Diskussion in Angermünde.

Foto: JugendKella PopChor aus Templin
Das Land Brandenburg stellt 100.000 Euro für den Experimentalfonds bereit. Bis zum 15. März 2026 können lokale Initiativen, Vereine und Privatpersonen ihre Ideen für Dorf- und Gemeindekultur einreichen – unbürokratisch und mit fachlicher Begleitung.
Ob Begegnungsorte wiederbeleben, Generationen zusammenbringen oder kreative Nachbarschaftsprojekte starten: Der Experimentalfonds unterstützt Menschen, die vor Ort etwas bewegen wollen. Es geht nicht um perfekte Konzepte, sondern um gute Ideen und echtes Engagement.
Was macht den Fonds besonders?
Ihr werdet während eures Projekts von erfahrenen Fachleuten begleitet und beraten. Das Programm ist bewusst niedrigschwellig, weil Kultur dort entsteht, wo Menschen sich begegnen und gemeinsam anpacken.
Gerade im ländlichen Raum sind solche Impulse wichtig. Kultur ist kein Luxus, sondern schafft Lebensqualität und Zusammenhalt. Als Mitglied im Kulturausschuss liegt mir genau das am Herzen: dass kulturelle Teilhabe überall im Land möglich ist.
Bewerbungsschluss: 15. März 2026
Alle Infos finden sie hier.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf zahlreiche Bewerbungen aus dem Wahlkreis!

Zur Mitteilung der Bundesregierung, den Nutzungsvertrag für Schloss Meseberg als Gästehaus der Bundesregierung zum 31. Januar 2027 auslaufen zu lassen, erklärt die Landtagsabgeordnete Annemarie Wolff:
„Mit dem Auslaufen des Nutzungsvertrags endet eine mehr als zwanzigjährige Phase, in der Schloss Meseberg als Ort internationaler Begegnung und politischer Klausuren eine besondere Rolle gespielt hat. Diese Entscheidung ist eine Zäsur – für das Schloss selbst, aber auch für unsere Region.“
Laut Bundesregierung erfolgt die Beendigung vor dem Hintergrund einer veränderten Nutzung und wirtschaftlicher Erwägungen. „Diese Abwägung ist zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig ist klar: Wer eine etablierte Nutzung beendet, trägt Verantwortung für einen geordneten Übergang und eine tragfähige Zukunftsperspektive.“
Wolff begrüßt, dass der Bund angekündigt hat, die Messerschmitt-Stiftung bei Gesprächen über eine mögliche Nachnutzung zu unterstützen. „Diese Zusage ist wichtig. Nun muss sie mit konkreten Schritten unterlegt werden. Es braucht zügig Gespräche, Transparenz und eine enge Einbindung der Region.“
Angesichts der aktuellen Haushaltslage könne das Land Brandenburg keine finanziellen Verpflichtungen des Bundes übernehmen. „Aber ich werde mögliche Nachnutzungsgespräche aktiv unterstützen und meinen Beitrag leisten, um gemeinsam mit Stiftung, Kommune und weiteren Partnern tragfähige Perspektiven zu entwickeln.“
Abschließend betont Wolff: „Schloss Meseberg ist ein besonderer Ort mit historischer, kultureller und wirtschaftlicher Bedeutung. Jetzt geht es darum, verantwortungsvoll zu handeln und eine Lösung zu finden, die dem Schloss und unserer Region gerecht wird.“

Demokratie passiert nicht nur in Parlamenten. Sie entsteht dort, wo junge Menschen ihre Umgebung gestalten, Haltung zeigen, Verantwortung übernehmen – in der Schule, im Jugendclub, im Netz oder direkt vor Ort. Genau dieses Engagement würdigt der Jugenddemokratiepreis 2026 der Bundeszentrale für politische Bildung.
Unter dem Motto „Zukunft mitgestalten – Dein Blick nach vorne“ werden Projekte von jungen Menschen ausgezeichnet, die zeigen, wie Demokratie heute gelebt wird – kreativ, mutig und nah an der Lebensrealität.
Mitmachen können Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren, die eigene zivilgesellschaftliche Projekte entwickelt haben oder gerade umsetzen. Das kann eine Schulinitiative sein, ein Social-Media-Projekt, eine Jugendbegegnung, Nachbarschaftshilfe oder etwas ganz anderes. Entscheidend ist nicht das Format, sondern die Idee dahinter: Demokratie sichtbar und erlebbar machen.
Ich weiß aus vielen Gesprächen, wie viel Engagement, Zeit und Herzblut in solchen Projekten steckt – oft ganz ohne große Bühne. Der Jugenddemokratiepreis ist eine tolle Gelegenheit, genau dieses Engagement sichtbar zu machen, Anerkennung zu bekommen und Unterstützung für die weitere Arbeit zu erhalten.
Bewerbungsschluss: 22. Februar 2026
Preisverleihung: voraussichtlich 22. Mai 2026 in Berlin
Preisgeld: bis zu 3.000 Euro
Alle Infos und die Bewerbung findet ihr hier:
www.bpb.de/jugenddemokratiepreis
Mein Tipp: Traut euch. Eure Perspektive auf Demokratie ist wichtig – gerade jetzt.