Ich bin zutiefst besorgt über die Entscheidung des Landgerichts Potsdam, die es dem AfD-Politiker Dennis Hohloch erlaubt, Namen und Fotos einer Kritikerin öffentlich zu machen. Der Hintergrund: Hohloch hatte vor Schüler:innen im Landtag Aussagen über Migration und Gruppenvergewaltigungen gemacht, die bei einer Mutter Besorgnis auslösten. Diese äußerte ihre Kritik in einer internen Mail – woraufhin Hohloch ihren Namen und ihr Foto auf seinen Social-Media-Kanälen veröffentlichte. Dies führte zu Anfeindungen gegen die Frau.
Solche Methoden der öffentlichen Bloßstellung erzeugen ein Klima der Einschüchterung und erinnern an andere Fälle in Brandenburg, bei denen Menschen, die sich gegen rechtsextreme Umtriebe engagierten, massiven Anfeindungen ausgesetzt wurden. Diese Fälle verdeutlichen, wie gefährlich es ist, wenn Persönlichkeitsrechte nicht ausreichend geschützt werden.
Ich halte es für dringend notwendig, den rechtlichen Rahmen zu überprüfen und mögliche Schutzlücken zu schließen, um Betroffene in Zukunft besser vor derartigen Veröffentlichungen zu bewahren. Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit engagierter Bürgerinnen und Bürger müssen oberste Priorität haben.
Unsere Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung mutiger Menschen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Einschüchterungstaktiken salonfähig werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir klare Wege finden, die Freiheit und Sicherheit jedes Einzelnen zu gewährleisten.